Positionslichter für dein Boot: Sicherheit auf dem Wasser
Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gilt auf dem Wasser Lichterpflicht – und die richtige Ausstattung hängt von Bootslänge, Antrieb und Revier ab. Bei uns findest du BSH-zugelassene Positionslaternen für Sportboote: Seitenlichter, Topplicht, Hecklicht und Rundumlichter, als sparsame LED-Variante oder klassisch. Welche Lichter dein Boot braucht und was die KVR vorschreiben, erklären wir dir unten im Ratgeber. <weiterlesen>
Produkte filtern
Positionslichter am Boot: Das schreibt das Gesetz vor (Stand 2026)
Positionslichter (offiziell: Navigationslichter) sind auf allen Booten Pflicht, die zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang oder bei verminderter Sicht unterwegs sind. Die Vorschriften stehen international in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), in Deutschland ergänzt durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und auf Binnengewässern durch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Welche Lichter du brauchst, hängt von Bootslänge, Antriebsart und Fahrtgebiet ab: Für Kleinfahrzeuge unter 7 Metern genügt oft ein weißes Rundumlicht, Motorboote bis 20 Meter führen Seitenlichter, Topplicht und Hecklicht.
Sichtbar und sicher unterwegs mit den richtigen Positionslichtern
Positionslichter, auch Navigationslichter genannt, dienen dazu, andere Schiffe über deine Position und deinen Kurs zu informieren, besonders bei Nacht oder bei eingeschränkter Sicht. So trägt du aktiv zur Sicherheit auf dem Wasser bei und vermeidest Kollisionen. In unserem Shop findest du eine Reihe an Positionslichtern für Boote von Freizeitkapitänen. Ob LED-Positionslichter oder komplette Sets – wir haben das passende Licht für Kleinstboote, Motor- oder Segelyacht.
Welche Arten von Positionslichtern gibt es?
Während die Lampen im Autoverkehr nicht nur die Richtung vorgeben, sondern auch Richtungswechsel anzeigen (Blinker), sind Positionslaternen auf Booten dazu da, lediglich Informationen zur aktuellen Position zu geben. Richtungswechsel werden auf dem Wasser nur durch Schallsignale angezeigt - und das auch nur bei schlechter Sicht. Dafür kannst du anhand der Beleuchtung und ihren Farben die Fahrzeugart erkennen und eine ungefähre Größenvorstellung erhalten. Dies sind die einzelnen Arten von Navigationslichtern und ihre vorgeschriebenen Eigenschaften:
- Rundumlicht: Ein weißes Licht am Mast, das von allen Seiten sichtbar ist (360°).
- Topplicht (auch Toplicht geschrieben): Ein weißes Licht am Mast (225°), das die Fahrtrichtung anzeigt.
- Steuerbordlicht: Ein grünes Licht an der rechten (steuerbord) Seite in Fahrtrichtung.
- Backbordlicht: Ein rotes Licht an der linken (backbord) Seite in Fahrtrichtung.
- Hecklicht: Ein weißes Licht am Heck des Bootes.
- Ankerlicht: Ein weißes Licht, das bei Ankern oder Liegen am Ufer gezeigt wird.
- Schlepplicht: Ein gelbes Licht, das von einem Schiff gezeigt wird, das ein anderes Schiff schleppt.
Die Lichterführung ist in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, sowie bei schlechter Sicht vorgeschrieben.
Welche Positionslichter brauche ich?
Die Art und Anzahl der Positionslichter, die du an deinem Boot benötigst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Länge deines Bootes, seiner Antriebsart und dem Fahrtgebiet. International wird die Lichterführung in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) festgeschrieben, in Deutschland regelt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) die genauen Vorschriften für die Positionslichter. Ohne die passenden Positionsleuchten hast du in der Zeit, in der Lichterführung vorgeschrieben ist, auf den Schifffahrtsstraßen nichts zu suchen.
Sonderregel Kleinfahrzeuge unter 7 Metern
Die Minimalanforderung für Kleinfahrzeuge unter 7 Metern ohne Motorantrieb oder mit Antrieb unter 7 Knoten ist ein weißes Rundumlicht. Unter diese Regel fällst du also schon, wenn du mit dem Ruderboot, einer Segeljolle oder einem Schlauchboot mit geringer Motorleistung unterwegs bist. In dieser Größenordnung genügt alternativ auch eine starke Taschenlampe, falls du nicht die Möglichkeit hast, ein Rundumlicht dauerhaft anzubringen.
Lichterführung für Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb
In diese Kategorie gehören vor allem Segelyachten, aber auch Paddelboote, Ruderboote und geschleppte Fahrzeuge.
| Unter 12 m Länge | 12-20 m Länge | |
| Seitenlichter und Hecklicht | | |
| Zweifarbenlaterne, Hecklicht | | |
| Dreifarbenlaterne | | |
| Rundumlicht | | |
Generell müssen Fahrzeuge dieser Kategorie Seitenlichter und ein weißes Hecklicht führen. Das weiße Rundumlicht allein genügt bis zu einer Länge von 7 Metern. Ein Segelboot unter 12 Metern Länge darf auf das Rundumlicht ausweichen, wenn es die eigentlich vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann. Bis zu einer Länge von 20 Metern hast du die Möglichkeit, alle Lichter mit einer Dreifarbenlaterne abzudecken.
Lichterführung für Maschinenfahrzeuge
Da für die Berufsschifffahrt noch einmal andere Regeln gelten, haben wir in der Tabelle die Regeln für Sportbootfahrer zusammengetragen. Zu den Maschinenfahrzeugen gehört alles, was unter Motor fährt. Darunter fällt auch ein Segelboot, das wegen Flaute den Motor zur Hilfe nehmen muss!
| < 7 m Länge und < 7 kn schnell | 7-12 m Länge | 12-20 m Länge | 20-50 m Länge | |
| Seitenlichter, Topplicht, Hecklicht | | | | |
| Zweifarbenlaterne, Topplicht, Hecklicht | | | | |
| Seitenlichter, Rundumlicht | | | | |
| Zweifarbenlaterne, Rundumlicht | | | | |
| Rundumlicht | | | | |
Ein Maschinenfahrzeug zwischen 7 und 12 Metern Länge darf Topp- und Hecklicht in einem Rundumlicht zusammenführen. Die Zusammenführung der roten und grünen Seitenlichter in eine Zweifarbenlaterne ist bis zu einer Länge von 20 Metern erlaubt. Erst ab dieser Länge müssen alle Positionslichter einzeln geführt werden.
Hinweise für Segler: Bist du mit deiner Segelyacht unter Motor unterwegs, giltst du lichttechnisch als Motorbootfahrer. Damit fällt für dich die Option der Dreifarbenlaterne weg - unabhängig von der Länge deines Fahrzeugs.
Situationsabhängige Positionsleuchten
Wenn Angler ihren perfekten Fischgrund gefunden haben, werfen sie ihre Anker aus und befinden sich damit nicht mehr in Fahrt. Um das anzuzeigen, müssen sie ein weißes Rundumlicht führen, um Kollisionen zu vermeiden.
Möchtest du das Boot deines Freundes abschleppen, dem mitten im Angelvergnügen der Motor ausgefallen ist, benötigst du als schleppendes Fahrzeug ein gelbes Licht am Heck. Dein Freund muss die Manövrierunfähigkeit seines Bootes außerdem mit einem weißen Rundumlicht anzeigen.
Binnen oder See: Welche Regeln gelten wo?
Auf See und den Seeschifffahrtsstraßen gelten die KVR und die SeeSchStrO. Auf Binnengewässern regelt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) die Lichterführung - die Grundausstattung für Kleinfahrzeuge ist ähnlich (Seitenlichter, Topplicht, Hecklicht bzw. weißes Rundumlicht bei kleinen Booten), im Detail weichen die Vorschriften aber ab. Für einige Reviere gelten zusätzlich eigene Verordnungen: der Rhein (RheinSchPV), die Mosel (MoselSchPV), die Donau und der Bodensee (BSO). Prüfe deshalb vor dem Kauf immer die Vorschriften deines konkreten Fahrtgebiets - im Zweifel gibt die zuständige Wasserschutzpolizei oder das WSA Auskunft.
Zulassung und Sichtweite: Worauf es rechtlich ankommt
Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen müssen Positionslaternen amtlich zugelassen sein - in Deutschland durch eine Baumusterprüfung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder eine gleichwertige EU-Zulassung. Eine einfache LED-Lampe aus dem Baumarkt erfüllt diese Anforderung nicht, auch wenn sie hell genug erscheint. Wichtig bei der Umrüstung: Tauschst du in einer zugelassenen Laterne das Leuchtmittel gegen einen nicht vorgesehenen LED-Einsatz, erlischt die Zulassung. Kaufe für den LED-Betrieb daher komplette LED-Positionslaternen mit eigener Zulassung.
Die KVR (Regel 22) schreiben außerdem Mindest-Tragweiten vor - so weit muss das Licht bei dunkler Nacht sichtbar sein:
| Licht | Boote unter 12 m | Boote 12-20 m |
| Topplicht | 2 Seemeilen | 3 Seemeilen |
| Seitenlichter | 1 Seemeile | 2 Seemeilen |
| Hecklicht | 2 Seemeilen | 2 Seemeilen |
| Rundumlicht | 2 Seemeilen | 2 Seemeilen |
Worauf muss ich beim Kauf von Positionsleuchten achten?
Zunächst musst du die Vorschriften in deinem Fahrgebiet für deinen Bootstyp kennen. Idealerweise weißt du auch schon, wo du die Leuchten befestigen kannst. Außerdem sind noch diese Punkte von Bedeutung:
- Zulassung: Achte darauf, dass die Positionslichter, die du kaufst, für dein Fahrtgebiet zugelassen sind.
- Qualität: Die Lampen müssen robust und wasserdicht sein, um den rauen Bedingungen auf See standzuhalten.
- Sichtbarkeit: Die Positionsleuchten sollten eine ausreichende Sichtweite haben, um von anderen Schiffen frühzeitig erkannt zu werden.
- Stromversorgung: Navigationslichter werden in der Regel mit 12 Volt oder 24 Volt betrieben. Achte darauf, dass die Stromversorgung deines Bootes mit den Positionslichtern kompatibel ist.
Bedenke bei der Befestigung der Navigationsleuchten, dass sie gut sichtbar sein müssen. Montiere sie also in passender Höhe und möglichst fern von Objekten, die sie verdecken könnten.
Häufige Fragen zu Positionslichtern am Boot
Welche Navigationslichter sind auf einem Boot Pflicht?
Das hängt von Länge und Antrieb ab: Motorboote bis 20 m führen Seitenlichter, Topplicht und Hecklicht (oder Zweifarbenlaterne + Topplicht + Hecklicht). Segelboote fahren ohne Topplicht, dürfen bis 20 m eine Dreifarbenlaterne nutzen. Kleinfahrzeugen unter 7 m genügt meist ein weißes Rundumlicht.
Müssen Positionslichter eine BSH-Zulassung haben?
Ja - auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen sind nur baumustergeprüfte Positionslaternen zulässig (BSH-Zulassung oder gleichwertige EU-Zulassung). Nicht zugelassene Leuchten gelten rechtlich als nicht vorhanden, auch wenn sie leuchten.
Wo werden Positionslichter am Boot angebracht?
Das grüne Seitenlicht sitzt an Steuerbord (rechts in Fahrtrichtung), das rote an Backbord (links). Das weiße Hecklicht zeigt nach achtern, das Topplicht sitzt erhöht am Mast und strahlt nach vorn. Montiere alle Lichter frei von verdeckenden Aufbauten.
Wann müssen die Navigationslichter eingeschaltet werden - auch tagsüber?
Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei verminderter Sicht - also auch tagsüber bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall. Bei klarer Sicht am Tag sind keine Positionslichter vorgeschrieben.
Welche Farben und Sichtwinkel haben die vorgeschriebenen Lichter?
Steuerbordlicht grün und Backbordlicht rot mit je 112,5°, Hecklicht weiß mit 135°, Topplicht weiß mit 225°, Rundumlicht weiß mit 360°. Seitenlichter und Hecklicht ergeben zusammen den vollen Kreis von 360°.
Was gilt für Kleinfahrzeuge unter 7 Metern?
Boote unter 7 m ohne Motor oder mit weniger als 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit brauchen mindestens ein weißes Rundumlicht. Alternativ genügt eine griffbereite starke Taschenlampe - für Ruderboote, Segeljollen und kleine Schlauchboote die einfachste Lösung.
Kann ich auf LED-Positionslichter umrüsten?
Ja, aber nur mit komplett zugelassenen LED-Positionslaternen. Ein nachträglich eingesetztes LED-Leuchtmittel in einer für Glühlampen zugelassenen Laterne lässt die Zulassung erlöschen. LED-Laternen punkten mit geringem Stromverbrauch und langer Lebensdauer - ideal bei Batteriebetrieb.
Was gilt auf Binnengewässern anders als auf See?
Auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt die BinSchStrO statt KVR/SeeSchStrO. Die Grundausstattung ist ähnlich, Details weichen ab - und für Rhein, Mosel, Donau und Bodensee gelten eigene Verordnungen. Maßgeblich ist immer das konkrete Fahrtgebiet.
Elektrische Positionslichter online kaufen
In unserem Shop findest du eine Auswahl an Positionslaternen für Boote unterschiedlicher Größen und Klassen. Wir bieten dir hochwertige Produkte zu günstigen Preisen. Bestelle deine Positionslichter einfach online und lasse sie bequem zu dir nach Hause liefern.